Das BGB findet dabei auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält. So finden die Formvorschriften wie z.B. §§ 126 bis 130 Anwendung auf jede juristische und/oder behördliche Rechtshandlung bzw. jedes Rechtsgeschäft, kurzum auf jeden juristischen und handelsrechtlichen Rechtsakt, denn das BGB bildet gleich nach dem Grundgesetz die ranghöchste Rechtsnorm im Staat und ist damit übergeordnetes Recht, welches nach unten durchsticht.
Weitere Formvorschriften finden wir in der StPO, sowie der ZPO. Aus diesen Gesetzen geht klar hervor, welche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Entscheidungen und Erklärungen erforderlich ist.
Mein erster Rat lautet deshalb:
Beantragen Sie Akteneinsicht und besorgen Sie sich eine Kopie der Akte (ggf. über einen Anwalt). Sie werden feststellen, dass die Urschriften in den Akten teilweise ganz erhebliche Mängel aufweisen.
Möchten Sie nun wissen, wie man sich bei Streitigkeiten mit Behörden und Gerichten richtig verhält, so empfehle ich Ihnen die Seminare bei Arne Freiherr von Hinkelbein zu den Themen: Juris-Strafverfahren und Juris-Zivilverfahren zu besuchen, damit ein Grundverständnis über die Arbeit mit Beschwerden, Berufungen und Revisionen entsteht. Der Ansprechpartner für die Ausarbeitung solcher Schreiben bin anschließend ich. In Ausnahmesituationen übernehme ich auch die Seminarleitung und vermittle ein Bild zu den Themen: Juris-Strafverfahren und Juris-Zivilverfahren (Sollte Arne verhindert sein).