Mein Hinweis lautet deshalb:
Beantragen Sie Akteneinsicht und besorgen Sie sich eine Kopie der Akte (ggf. über einen Anwalt). Sie werden feststellen, dass die Urschriften in den Akten teilweise ganz erhebliche Mängel aufweisen.
Möchten Sie gern mehr darüber wissen, so kontaktieren Sie mich bitte persönlich.